Seminardetails
Bürofachwirt/-in im Personal- und Rechnungswesen
Erfolgreich im Büro
Sie verfügen über kaufmännische Vorkenntnisse und/oder Praxiserfahrung, dann ist dieser Lehrgang genau die richtige Karrierechance für Sie. Hier erwerben Sie Kenntnisse und Fertigkeiten, um das betriebliche Personal-, Finanz- und Rechnungswesen verantwortlich abwickeln zu können.
Dazu gehört die selbstständige Durchführung aller laufenden Buchungs- und Abschlussarbeiten im Rechnungswesen, die praktische Personalarbeit von der Einstellung bis zum Ausscheiden eines Mitarbeiters sowie die EDV-gestützte Erledigung aller betrieblichen Aufgaben. Entsprechend der betrieblichen Praxis vermittelt der Lehrgang insbesondere den Bereich Rechnungswesen EDV-gestützt.
Lehrgangsthemen
Datenverarbeitung- Grundlagen der EDV, Anwendungssoftware
Rechnungswesen
- Buchführung und Jahresabschlüsse, Bilanzanalyse und Bilanzkritik, Kostenrechnung, Statistik und Planung
Personalwesen
- Personalpolitik, Personalorganisation, Personalführung, Personalaufwand und -entgelt
Rechtskunde
- Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Wirtschafts-, Steuer-, Berufsbildungsrecht
Eine bestandene Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Beruf. Hiervon abweichende Voraussetzungen muss unsere Abteilung Meister- und Fortbildungsprüfungswesen vor der Lehrgangsanmeldung prüfen.
Mit Bestehen der Prüfung wird Ihnen der Titel „Bürofachwirt/-in im Personal- und Rechnungswesen“ zuerkannt.
Zielgruppe: alle Berufstätigen Voraussetzung: Um Anspruch auf einen Bildungsscheck zu haben, müssen in jedem Fall die folgenden Fördervoraussetzungen erfüllt sein: - Sie wohnen oder arbeiten in NRW. - Der Bildungsscheck muss vor Lehrgangsbeginn ausgestellt worden sein. Bei Lehrgängen bis 1.000 Euro wird maximal die Hälfte gefördert, ansonsten bis maximal 500 €.
Aufstiegs-BAföGZielgruppe: Teilnehmer/-innen die sich aufstiegsorientiert weiterbilden, z. B. zum Meister/-in oder zum/zur Geprüften Betriebswirt/-in (HwO). Förderung: Bis zu 15.000 € Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, davon 50 Prozent als Zuschuss. Für den Rest kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden. Bei Bestehen der Prüfung werden noch einmal 50 Prozent auf das Restdarlehen gewährt. Bei Vollzeitmaßnahmen wird einkommens- und vermögensabhängig ein Unterhaltsbeitrag gezahlt.