Seminardetails
Fachkundiger für Hochvolt-eigensichere Systeme - Grundlagenseminar
Grundwissen
Alle Mitarbeiter in Kfz-Werkstätten und Karosserie-Fachbetrieben mit abgeschlossener Berufsausbildung und Unterweisung zu den Besonderheiten und Gefährdungen an Kraftfahrzeugen mit HV-Systemen können allgemeine Arbeiten an Hybridfahrzeugen und anderen Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen durchführen. Aber um spezielle Arbeiten an den HV-Systemen durchführen zu dürfen, müssen Mitarbeiter in Kfz-Werkstätten zusätzlich die Fachkunde für Arbeiten an HV-eigensicheren Systemen erwerben.
Das Seminar qualifiziert Sie für Arbeiten an Serienfahrzeugen mit dem Schwerpunkt Arbeiten an HV-eigensicheren Fahrzeugen nach DGUV Information 200-005 (bisher BGI/GUV-I 8686). Nach erfolgreichem Abschluss des Seminars sind Sie somit berechtigt:
- HV-eigensichere Systeme spannungsfrei zu schalten
- nach Herstellervorgaben selbst Arbeiten an spannungsfreien HV-Komponenten durchzuführen
- Mitarbeiter zu unterweisen, damit diese in der Lage und berechtigt sind, unterstützende Tätigkeiten am HV-Fahrzeug unter ihrer Aufsicht durchzuführen
Lehrgangsthemen
- Elektrotechnische Grundkenntnisse
- Alternative Kraftstoffe und Antriebe
- HV-Konzept und Kraftfahrzeugtechnik
- Aufbau, Funktion und Wirkungsweise von HV-Fahrzeugen
- Elektrische Gefährdungen und Erste Hilfe
- Fachverantwortung und allgemeine Sicherheitsregeln
- Schutzmaßnahmen gegen elektrische Körperdurchströmung und Störlichtbögen
- Definition "HV-eigensicheres Fahrzeug"
- Praktische Übungen und Demonstrationen bei Arbeiten an HV-Fahrzeugen und -Systemen
- Kfz-Elektriker und Kfz-Mechatroniker mit Ausbildungsabschluss nach 1973, Kfz-Mechaniker
- Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker bzw. Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik mit Ausbildungsabschluss nach 2002
- Personen, die eine entsprechende Zusatzausbildung als Kfz-Servicetechniker bzw. -Meister nachweisen können
Zielgruppe: alle Berufstätigen Voraussetzung: Um Anspruch auf einen Bildungsscheck zu haben, müssen in jedem Fall die folgenden Fördervoraussetzungen erfüllt sein: - Sie wohnen oder arbeiten in NRW. - Der Bildungsscheck muss vor Lehrgangsbeginn ausgestellt worden sein. Bei Lehrgängen bis 1.000 Euro wird maximal die Hälfte gefördert, ansonsten bis maximal 500 €.