Seminardetails
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (SHK) Nachschulung
Qualifikation auffrischen und Zertifikat aktualisieren
Ein Unternehmer muss sich regelmäßig vergewissern, dass die von ihm eingesetzten Mitarbeiter die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für diese festgelegten Tätigkeiten haben. Der Nachweis wird mit der Nachschulung und der sich anschließenden Prüfung erbracht.
Wichtig:
Ohne die regelmäßige Nachschulung verliert das Zertifikat „Elektrofachkraft“ seine Gültigkeit und der Lehrgang muss komplett wiederholt werden!
Mitzubringen sind
Zertifikat
Ausweispapiere
Eigenes Messgerät
Werkzeug
Lehrgangsthemen
- Vorstellung der Werkzeuge und Messgeräte
- Sichtprüfung der Messgeräte und des Werkzeuges
- Durchführung von Kontrollmessungen
- Sicherheitsunterweisung
- Aktuelle Informationen über Sicherheitsbestimmungen über dem Arbeitsbereich, in dem Sie tätig sind
- Praktische Messungen
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine erfolgreich abgelegte Prüfung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat über die Tätigkeiten, die Sie ausführen dürfen.
Zielgruppe: Arbeitsuchende und Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 € bzw. 40.000 € (bei gemeinsamer Veranlagung) nicht überschreitet und die mindestens 15 Stunden wöchentlich berufstätig sind. Förderung: Die Hälfte der Kurskosten, maximal 500,00 €.