Die Handwerkskammer Dortmund ist mit dem Anerkennungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 24.06.2011 als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung anerkannt. Diese Anerkennung berechtigt Arbeitnehmer/-innen an Lehrgängen und Seminaren der Handwerkskammer Dortmund nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) teilzunehmen.
Detaillierte Informationen finden Sie unter www.bildungsurlaub.de oder unter Leitfaden "Der Weg zum Bildungsurlaub"
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