Seminardetails

Videoüberwachung und Datenschutz - online
Umfang:
4 Unterrichtseinheiten
Form:
Teilzeit
Preis auf Anfrage
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EU-DSGVO für Videoüberwachungen

Für den Betreiber einer Videoüberwachung gibt das Bundesdatenschutzgesetz einen rechtlichen Rahmen vor: Videoüberwachung findet im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen Interessen und schutzwürdigen Interessen der Betroffenen statt. Sie lernen mögliche Argumentationen der wirtschaftlichen Interessen kennen und erfahren, wie nützlich die Norm DIN-VDE-62676 in diesem Zusammenhang ist.

Die DSGVO stellt dem Betreiber Transparenzanforderungen und verlangt geeignete Hinweisschilder. Eine korrekte Dokumentation vermeidet Bußgelder. Sie ist auch wichtig für den Fall, dass die Videobilder vor Gericht als Beweis zugelassen werden sollen.

Wir besprechen die benötigten Unterlagen an einem übersichtlichen Musterprojekt. Dafür erstellen wir die Betriebsanforderungen und zeigen, welche Dokumente der Errichter beibringen kann und soll. Sie erhalten ein Musterdokument, das Sie dann für Ihre eigenen Zwecke weiterentwickeln können.

Lehrgangsthemen

  • Zwecke einer Videoüberwachung normgerecht dokumentieren
  • Transparenzanforderungen der DSGVO erfüllen
  • Haftungsrisiken als Errichter einschätzen
  • Prozessrisiken als Betreiber einschätzen
  • Rüstzeug für Abstimmungen mit Mitarbeitervertretung und Datenschutz
Der Unterricht findet im virtuellen Klassenzimmer mittels Videokonferenztool Microsoft Teams statt. Im virtuellen Präsenzunterricht erfolgt das webbasierte Lernen über die digitale Zusammenarbeit und die Zurverfügungstellung von Lerninhalten über das Internet.

Der Dozent/die Dozentin kann über Screen-Sharing den eigenen Bildschirminhalt direkt mit der Gruppe teilen. Dozierende und Teilnehmende können auf alle im Internet eingestellten Materialien jederzeit zugreifen, diese einzeln oder gleichzeitig gemeinsam bearbeiten.

Ein weiterer Vorteil des virtuellen Präsenzunterricht ist es, dass der Unterricht ortsungebunden stattfindet. Sie benötigen lediglich ein Endgerät vorzugsweise Laptop, Tablet oder PC mit WebCam und einen Internetanschuss. Selbst mit einem Handy kann man über Microsoft Teams dem Unterricht im virtuellen Klassenzimmer folgen.

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