Ausbildung der Ausbilder nach der AEVO
der Sozialkasse

Details

Beschreibung

Lehrgang der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes

Der Kurs kann von dieser Seite aus nicht gebucht werden.  Zur Anmeldung klicken Sie bitte auf diesen Link zur Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes:
https://www.sokageruest.de/aus-und-weiterbildung/berufsfortbildung/.

Anspruch auf Leistungen der Sozialkasse wegen Teilnahme an einem Lehrgang nach der Ausbildereignungsverordnung haben gewerbliche Arbeitnehmer, die

  • die Prüfung zum Geprüften Gerüstbau-Kolonnenführer an einer von der Sozialkasse zugelassenen Bildungseinrichtung bestanden haben und anschließend mindestens ein Jahr – mindestens als Geprüfter Gerüstbau-Montageleiter – tätig waren oder
  • die Abschlussprüfung zum Gerüstbauer/zur Gerüstbauerin bestanden haben und anschließend mindestens zwei Jahre Berufspraxis – mindestens als Gerüstbauer – nachweisen.

Bei einer Teilzeitbeschäftigung verlängert sich die erforderliche Zeitdauer im Verhältnis einer Vollzeitbeschäftigung zur jeweiligen Teilzeitbeschäftigung.

Die Anmeldung bedarf der Zustimmung und Bestätigung durch Ihren Arbeitgeber. Dafür stellt Ihnen die Sozialkasse ein entsprechendes Formular auf ihrer Internetseite Bewerbungsbogen zur Verfügung.

Zusätzliche Informationen

Termin

Interessentenliste